Krankenversicherung für Freiberufler

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Infos für Freiberufler
> Krankenversicherung

Jede Person, die in der Schweiz wohnt, muss eine Krankenversicherung abschließen.
Der Versicherte kann seinen Anbieter hier frei wählen, das heißt, der Korrektor hat die Wahl zwischen insgesamt 94 verschiedenen Krankenkassen. Diese müssen lediglich im entsprechenden Kanton tätig sein. Jede Kasse ist dazu verpflichtet, einen Antragsteller aufzunehmen. Das gilt zumindest für die Grundversicherung.




Will der Korrektor – oder natürlich jede andere Person – über die Grundversicherung hinaus eine zusätzliche Versicherung abschließen, so steht es den Versicherern hierbei frei, wen sie aufnehmen möchten und mit wem sie welchen Vertrag schließen wollen.


Sie sind in der Position, dass sie einen Antragsteller auch ablehnen können und sie können die Prämien frei festlegen.
Der Dachverband der in der Schweiz tätigen Krankenversicherer nennt sich Santésuisse. Auf den Seiten des Verbandes findet man alle Informationen zur Krankenversicherung, zu aktuellen Änderungen oder zur momentanen Lage der Krankenversicherer.

Das Gesundheitswesen in der Schweiz unterliegt dem Managed Care, also der gesteuerten Fürsorge. Angebot und Nachfrage sowie die Finanzierung des Ganzen sollen nicht unabhängig voneinander gesehen werden, denn ansonsten würde sich ein Patient immer nur die Rosinen heraussuchen, ohne auf die möglichen Kosten Rücksicht zu nehmen.
In Deutschland haben Freiberufler die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung.




Es würde zu Kostenexplosionen kommen, denn die Allgemeinheit müsste die Kosten übernehmen. Sobald die Kasse nicht mehr in der Lage wäre, die Kosten zu tragen, würde sie die Prämien erhöhen. Die gesteuerte Fürsorge soll diese Kostenexplosion verhindern, wobei auch dieses Prinzip nicht gänzlich unfehlbar ist.

Die Krankenversicherungen erbringen in der Schweiz folgende Leistungen:

- Behandlung bei Krankheit. Behandelt werden nicht nur körperliche, sondern auch psychische Erkrankungen, die nicht auf einen Unfall zurückzuführen sind.
- Behandlung in der Mutterschaft. Einbezogen wird die Schwangerschaft, die Entbindung und auch die Erholungszeit.
- Maßnahmen der Prävention.
- Behandlung nach einem Unfall. Angeraten wird auch in der Schweiz, eine Unfallversicherung abzuschließen, denn die Krankenversicherung übernimmt nicht alle Kosten.

Die Prämien, die für die Krankenversicherung zu zahlen sind, sind unabhängig vom Einkommen des Korrektors.
Wenn sein Korrektorat also einige Monate lang weniger erwirtschaftet, weil einfach die Aufträge ausbleiben, so müssen die Beiträge für die Krankenversicherung dennoch konstant gezahlt werden.

Die Höhe der Beiträge wird je nach Region festgelegt, das Bundesamt für Gesundheit muss die Beitragshöhe allerdings erst einmal genehmigen. Die Versicherer finanzieren sich zumindest zum Teil auch über die Einnahmen aus den Zusatzversicherungen.